Elektronisch unterschreiben – digitale Signaturen

Das geregelte Ableben meines Fax-Gerätes ermuntert zu einer Recherche wie es denn um elektronische Unterschriften steht. Möglichst solche die juristisch auch eine Beweiskraft entfalten.

Das Verfahren für solche Signaturen lehnt sich stark an die Sicherung von Webseiten an – man generiert ein Schlüsselpaar – privat und öffentlich – und unterschreibt mit dem privaten Schlüssel. Der Gegenpart prüft die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel und wenn es kryptographisch passt, dann stammt die Unterschrift vom Inhaber des Schlüsselpaares.

Die Frage, die sich hier aufdrängt ist natürlich wie man davon ausgehen kann, das der Unterzeichnende tatsächlich derjenige ist für den er sich ausgibt. Diese Verbindung von Identität zu dem abstrahiertem Objekt eines öffentlichen Schlüssels ist das Zertifikat, welches den öffentlichen Schlüssel zu einem Subjekt (Identität) zuordnet. Elektronisch unterschreiben – digitale Signaturen weiterlesen