Als ich mal wieder Batterien im Kinderspielzeug austauschen musste, ist mir ein ganz dreister Fall untergekommen. Folgendes nettes Drückspielzeug
entpuppte sich als dreister Murks. Die 2 Knopfzellen (LR41, aka AG3) lassen sich sehr schwer entnehmen. Entweden man lötet die Halterung ab, oder man hebelt die eingeklebte Elektronik aus.
Diese Art des Batteriewechsels ist schon scharf an der Grenze des ElektroG §4, welche eine Europäische Richtlinie umsetzt, die festeingebaute Batterien in Elektrogeräten verhindern soll. Zudem hat das gute Teil auch kein WEEE-Symbol für gesondert zu entsorgende Elektrogeräte.
Man geht halt davon aus, dass es einfach nach Kurzgebrauch im Mülleimer landet. Die Zeche zahlen dann alle…